Aktuell

Vernehmlassungsantwort zum neuen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG)

Vernehmlassungsantwort zum neuen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG)

Die FDP.Die Liberalen Basel-Stadt begrüsst die Stossrichtung des neuen Wildtier- und Jagdgesetzes (WJG) und die Schaffung des gemeinsamen Amtes für Wald und Wild beider Basel sowie die Funktion des Wildtierbeauftragten. Aus freiheitlicher Sicht macht sich die FDP dafür stark, dass Hunde auch auf dem städtischen Boden genügend Auslauf ohne Leine haben und fordert daher den Verzicht auf die Leinenpflicht in den Langen Erlen und an der Wiese.

Die FDP begrüsst die die Stossrichtung des neuen Gesetzes und auch die Bestrebungen, zusammen mit dem Kanton Basel-Land ein neues gemeinsames Amt für Wald und Wild beider Basel zu schaffen, in diesem Bereich die Zusammenarbeit zu vertiefen und eine regionales Wildtiermanagement zu betreiben. 

Aus rein städtischer Sicht ist auch die Schaffung der Funktion des Wildtierbeauftragten zu begrüssen. Heute drängen vermehrt einheimische wildlebende Tiere (z.B. Fuchs, Dachs, aber auch Rehe und Wildschweine) verstärkt in den Siedlungsraum vor. Mit dem Wildtierbeauftragen gibt es in Zukunft bei Vorfällen eine wichtige Schnittstelle z.B. für die Polizeikräfte.

Ebenfalls positiv wertet die FDP, dass im Sinne des Subsidiaritätsprinzips der Kanton nur die übergeordnete Aufgabe des Wildtiermanagements wahrnimmt und das Jagdregal bei den Gemeinden Bettingen und Riehen bleibt. Es ist erfreulich, dass der Regierungsrat sich zur Jagd bekennt. Die Jagdgesellschaften nehmen eine wichtige Funktion zur nachhaltigen Nutzung des Wildtierbestandes war.

Das Leitbild «Wild beider Basel» bildet die Grundlage für das WJG. Darin sind die Leitsätze für den Umgang mit Wildtieren definiert. Die Wildtiere und deren Lebensräume stehen im Mittelpunkt. In einem eng besiedelten Raum wie dem Kanton Basel-Stadt kann das natürlich zu Nutzungskonflikten und zu Dichtestress für die Tiere führen.

Ein Beispiel eines solchen Nutzungskonfliktes sind die Langen Erlen und das Gebiet der Wiese. Die Hundehalter haben sich in der Vergangenheit dezidiert gegen eine Leinenpflicht im Gebiet der Wiese ausgesprochen. Im WJG, Art. 8 Abs. 1, zur Leinenpflicht ist aber jetzt aufgeführt, dass während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) alle Hunde im Wald, am Waldrand und an angrenzender Wiese an der Leine zu führen sind. Der Regierungsrat hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass er keine Leinenpflicht an der Wiese einführen möchte. Im Abs. 3 des Art. 8 steht denn auch, dass der Regierungsrat Gebiete bestimmen kann, die von der Leinenpflicht ausgenommen sind.

Aus freiheitlicher Sicht macht sich die FDP dafür stark, dass Hunde auch auf dem städtischen Boden genügend Auslauf ohne Leine haben. Leider gibt es bis heute in Basel nur zwei Orte am Rhein, bei denen die Hunde ins Wasser gehen dürfen. Die FDP möchte, dass die Hunde auch in Zukunft im Gebiet der Wiese und der Langen Erlen ihren Freiraum haben und fordert daher den Verzicht auf die Leinenpflicht in den Langen Erlen und an der Wiese.

Jetzt teilen:

Weitere Beiträge